Wie kann ich helfen?

Helfen Sie mit einer Spende

Unterstützen Sie unsere humanitären Projekte mit einer Spende. Jeder Betrag ist willkommen.

Nicht geeignet für unsere Projekte sind Naturalspenden (z.B. Kleider). Der Transport ist sehr teuer und die Logistik würde unsere Ressourcen überfordern. Naturalspenden sind zudem nicht bedürfnisorientiert und konkurrenzieren lokale Arbeitsplätze. Für eine wirksame Hilfe ist es deshalb besser Geld zu spenden. Die benötigten Hilfsgüter beschaffen wir direkt vor Ort.

Spendenkonto: CH47 0900 0000 8991 8445 0

Spenden statt Schenken

Feiern Sie Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderes Fest? Wünschen Sie sich von Ihren Gästen Spenden statt Geschenke. Stellen Sie auf Ihrer Feier eine Spendenbox auf und sammeln damit Spenden. Nach dem Anlass überweisen Sie den Betrag mit ihrem Spendenstichwort (z.B. "Geburtstag Emma") auf unser Spendenkonto. Wir unterstützen Sie gerne mit Informationsmaterial das Sie auslegen können.


Lassen Sie Ihr humanitäres Engagement nach dem Tod weiter wirken

Was Ihnen jetzt am Herzen liegt, besteht durch ihr Legat (Vermächtnis) auch nach dem Tod fort. Im Testament kann ein fixer Betrag einer wohltätigen Organisation zugewiesen werden. Allerdings dürfen Pflichtteile, die den Agenhörigen zustehen, nicht verletzt werden.

Mustertext für ein einfaches Testament:
Ich, Emma Muster-Müller, geb. am 1.10.1935, verfüge letztwillig:
Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meinen Ehemann Hans Muster und meine Kinder Heidi Muster und Peter Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen.

Aus meinem Nachlass sind zudem folgende Vermächtnisse auszurichten:
a) an die Spitex XY in Luzern, CHF 10 000.– (zehntausend Franken)
b) an den gemeinnützigen Verein « Help for Vietnam » , 6210 Sursee CHF 10 000.– (zehntausend Franken)

Als Willensvollstrecker ernenne ich Heinz Müller, Notar, geb. 1.1.1961, Musterstrasse 10, 8001 Zürich. Als Ersatz-Willensvollstrecker bestimme ich die Luzerner Kantonalbank Niederlassung Luzern.

Luzern, den 10. Januar 2020
Emma Muster-Müller

Damit das Testament gültig ist, muss es von Anfang bis Ende persönlich von Hand geschrieben sein und Datum samt Unterschrift enthalten. Schliesslich sollte das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel bei der zuständigen Amtsstelle, dem Willensvollstrecker oder der Bank. Wir sind froh, wenn Sie uns informieren, dass wir in Ihrem Testament bedacht sind. Idealerweise sind die Erben ebenfalls darüber im Bild und damit einverstanden.


Spenden im Trauerfall

Es entspricht einer guten Tradition, nach einem Todesfall einer wohltätigen Organisation zu spenden.

Todesanzeige

Sie möchten auf vergänglichen Blumenschmuck und Kränze am Grab verzichten. Stattdessen bitten Sie im Gedenken an die verstorbene Person um eine Spende zugunsten unseres Hilfswerks. Verwenden Sie folgenden Hinweis in der Todesanzeige:

Mustertext:
Anstelle von Blumenspenden berücksichtige man das Hilfswerk «Help for Vietnam» , 6210 Sursee,
Postkonto IBAN CH47 0900 0000 8991 8445 0, Vermerk: Im Gedenken an Hans Muster .

Bitte teilen Sie uns den Namen der verstorbenen Person sowie die Adresse der Trauerfamilie mit. Die Trauerfamilie erhält eine Liste der Spenderinnen und Spender mit Angabe des Totalbetrages der eingegangenen Spenden.

Kollekte

Sie möchten uns mit der Kollekte der Abdankung begünstigen. Die Kirchenverwaltung überweist den gesammelten Betrag auf unser Spendenkonto Postfinance CH47 0900 0000 8991 8445 0. Die Kirchenverwaltung wird gebeten, den Verwendungszweck und die Adresse der Trauerfamilie anzugeben, damit wir die Spende verdanken können.

Beispiel:
Kollekte Abdankung Hans Muster; Traueradresse: Emma Muster, Musterstrasse 1, 6210 Sursee